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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir wollen, dass dieser Blog für alle lesbar ist — mit Screenreader, per Tastatur, bei starker Vergrößerung und mit eingeschränktem Farbsehen.

Stand: 17. August 2026

Angestrebter Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie an der europäischen Norm EN 301 549. Diese Standards sind auch der Maßstab des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Was umgesetzt ist

  • Semantische Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie, Landmarks und einer Sprungmarke zum Inhalt
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, mit sichtbarer Fokusmarkierung auf jedem Element
  • Textkontraste von mindestens 4,5:1 in hellem und dunklem Farbschema
  • Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalten oder Funktionen; Zoom ist nicht gesperrt
  • Bedienelemente mit mindestens 44 × 44 Pixeln Zielfläche
  • Alternativtexte für alle inhaltstragenden Bilder; dekorative Grafiken sind vor Screenreadern verborgen
  • Keine Information wird allein über Farbe vermittelt
  • Bewegungsreduzierung nach prefers-reduced-motion wird respektiert
  • Der Blog funktioniert ohne aktiviertes JavaScript; nur Suche und Farbschema-Umschalter benötigen es

Bekannte Einschränkungen

  • In Beiträgen eingebettete Tabellen mit vielen Spalten müssen auf schmalen Bildschirmen seitlich gescrollt werden.
  • Für Bilder in älteren Beiträgen prüfen wir die Alternativtexte fortlaufend nach; einzelne Beschreibungen sind noch knapp.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns an moin@emsland.app. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und möglichst Ihre Hilfstechnik. Wir melden uns innerhalb von zwei Wochen zurück und beheben, was wir beheben können. Auf Wunsch stellen wir Beiträge in einem zugänglicheren Format bereit.

Durchsetzungsverfahren

Führt unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG.